Auftrag für einen Glasfaser-Hausanschluss und Grundstücksnutzungsvertrag gemäß Anlage zu §45a Telekommunikationsgesetz (TKG) zwischen Marco Bungalski GmbH, Clärenore-Stinnes-Str. 2, 27283 Verden und:
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Grundstücksnutzungsvertrag
Der Eigentümer bestätigt mit seiner Unterschrift, Eigentümer des nachstehenden Grundstücks zu sein und beauftragt die Marco Bungalski GmbH verbindlich zur Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses. Der/die Eigentümer ist/sind damit einverstanden, dass die Marco Bungalski GmbH auf seinem/ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu ihrem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück (zur Netzerweiterung, die auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann) sowie in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich ggf. auch auf die vorinstallierte Hausverkabelung. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Marco Bungalski GmbH verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümer sowie die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu ihrem Telekommunikationsnetz infolge der Inanspruchnahme durch diese beschädigt worden sind. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird die Marco Bungalski GmbH die vorinstallierte Hausverkabelung nutzen. Die Marco Bungalski GmbH behält sich vor, nach der Kündigung die von ihr angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder zu entfernen, soweit dies dem Eigentümer/den Eigentümern zumutbar ist. Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümer wird die Marco Bungalski GmbH Vorrichtungen entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten von jeder Vertragspartei gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende über diese Infrastruktur geschalteten Telekommunikationsverträge. Im Falle einer Kündigung seitens des Eigentümers erfolgt kein Rückbau des Anschlusses. Hier ist ein separater (kostenpflichtiger) Auftrag vom Grundstückseigentümer zu erteilen. Sollte sich in der Planungsphase Änderungen ergeben, behält sich die Marco Bungalski GmbH vor, den Glasfaserausbau vor Beginn der Ausbauarbeiten zu kündigen. Ersatzfähige Ansprüche entstehen dem Auftraggeber/Eigentümer hieraus nicht bzw. werden solche ausgeschlossen.
Die Bereitstellungskosten betragen 0,00 €
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Zur Nutzung ist ein neuer Glasfaser-Hausanschluss notwendig. Da Sie nicht der Eigentümer sind, müssen wir mit dem Eigentümer/Vermieter zusammen abstimmen, wie dieser in das Gebäude und zum gewünschten Raum im Objekt geführt wird. Dazu benötigen wir nachfolgend die Angaben des Eigentümers/Vermieters, um mit ihm Kontakt aufzunehmen.
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